Containerstellung

Hinweise zur Containerstellung:
Empfindliche Wegebeläge und Rasenflächen sind nicht geeignet, um mit einem Lkw befahren zu werden. Denken sie daran, ein gefüllter Container ist um einiges schwerer als ein leerer Container, achten Sie daher auf einen ausreichend festen Untergrund.

 

Folgendes ist beim Aufstellen eines Containers zu beachten:


Sollte der bestellte Container aus oben genannten Gründen nicht aufgestellt bzw. abgeholt werden können, wird die vergebliche Anfahrt gesondert berechnet.

Sie sind sich nicht sicher? Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern, ggf. auch vor Ort.

Wichtig!
Belassen Sie den Container unbedingt dort, wo er abgesetzt wurde.
Eigenmächtiges Verschieben ist nicht gestattet!

Containerbefüllung

Fehlerhaftes Befüllen

Den Container dürfen Sie grundsätzlich nur mit der Abfallart füllen, für die Sie den ihn bestellt haben, ansonsten wird Ihnen der entstandene Mehraufwand berechnet. Fehlerhaftes Befüllen der Container führt zu zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Diese können Sie durch Trennung der Abfallstoffe vermeiden. Bestellen Sie daher gegebenenfalls einen zweiten Container für zusätzlich anfallende Mischabfälle.

Schadstoffe
Wir entsorgen grundsätzlich keine Schadstoffe. Unabhängig von der Abfallart dürfen daher in den Containern keine gefährlichen Stoffe, Sondermüll oder flüssige Abfälle entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Autobatterien, Farben, Lacke, Spraydosen, Altöl etc. Diese Abfälle entsorgen Sie bitte separat über das Schadstoffmobil. Annahmeorte und Zeiten entnehmen Sie dem jeweiligen Abfallkalender.

Maximale Befüllung

Die Befüllung des Containers darf maximal bis zur Ladekante erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, den Container gleichmäßig zu befüllen, damit sich der Inhalt beim Transport nicht massiv verlagern kann. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass ein Netzt bzw. eine Plane zur Ladungssicherung angebracht werden kann. Das maximale Füllgewicht des Containers darf nicht überschritten werden.

 

Fremdbefüllen und Standzeit

Sofern möglich, lassen Sie den Container auf Ihrem Privatgrund abstellen, decken sie ihn wenn möglich ab oder sichern Sie ihn mit einer Plane. Auf diese Weise verringern Sie die Gefahr, dass Dritte Ihren Container widerrechtlich mitbenutzen. Befüllen Sie den Container zügig und beauftragen Sie uns dann umgehend mit der Abholung. Denken Sie daran, auch unser Vorrat an Containern ist nicht unbegrenzt. Nach 14 Tagen erheben wir Standgebühren.